Wermelinger
Maschinentechnik Gerätetechnik Elektrotechnik
Toni Wermelinger
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Die Schweiz braucht innovative und zukunftgerichtete Produkte, dies, als Ergebnis von Forschung und Pionierarbeit. Zeitgemässe Produkte sichern oder schaffen wertschöpfungsreiche Arbeitsplätze, nach dem universellen Motto: „Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden, aber nicht einfacher“ (Albert Einstein). Albert Einstein war Physiker, Mathematiker, Genie und Erfinder der Relativitätstheorie. Während seiner Zeit am Patentamt in Bern publizierte er die vermutlich bahnbrechendste Entdeckung der Menschheit, die Relativitätstheorie. Er arbeitete nach seinem Studium beim Patentamt als Prüfer und hätte gegebenenfalls die folgenden Patente geprüft bzw. erteilt.

Benennung Aktivität/Erfinder Dokumente/Status
Bild
Trocken-Kabelendverschluss Patent / Anton Wermelinger erteilt 2009, click here
3D-Schwingungsdämpfer Patent / Anton Wermelinger erteilt 2008, click here
Durchführung Patent / Anton Wermelinger erteilt 2009, click here
Kombischälgerät Patent / Anton Wermelinger erteilt 2008, click here
Sicherungsschalter Patent / Anton Wermelinger erteilt 1997, click here
Wartungsfreier Steckkontakt Patent / Anton Wermelinger erteilt 1998, click here
Abzweigklemme Patent / Anton Wermelinger erteilt 2007, click here
Verbundisolator Patent / Anton Wermelinger erteilt 2002, click here
Armaturabdichtung Patent / Anton Wermelinger offeng. 1995, click here
Leiteranschluss Patent / Anton Wermelinger offeng. 2001, click here
Isolierter Anschluss Patent / Anton Wermelinger erteilt 2009, click here
Handschälgerät Patent / Anton Wermelinger offeng. 2009, click here
Stützisolator Patent / Anton Wermelinger erteilt 2009, click here
Armierung Patent / Anton Wermelinger erteilt 2010, click here
Reinforcement Patent / Anton Wermelinger erteilt 2010, click here

Are you interested in a license? Technical support is included! More detailed information is discreetly. In an honest and correct cooperation in mutual trust, I have always placed great value! If, as everywhere, the legal situation is clear in advance, there are no misunderstandings later. Below, there are some important points:
Sind Sie an einer Lizenz interessiert? Technische Unterstützung ist inbegriffen! Mehr detaillierte Infos sind diskret. Auf eine ehrliche und korrekte Zusammenarbeit im gegenseitigen Vertrauen habe ich schon immer grossen Wert gelegt! Wenn, wie überall, die Rechtslage vorher klargestellt ist, gibt es später keine Missverständnisse. Nachstehend wird deshalb auf wichtige Punkte hingewiesen!

Berater und Vertreter: Schneider Feldmann AG, Zürich, Physiker, Patentanwälte, Markenanwälte, Rechtsanwälte, click here

Patentgesetz: Das Patent verschafft seinem Inhaber das Recht, anderen zu verbieten, die Erfindung gewerbsmässig zu benützen, nach Artikel 8.1 des Patentgesetzes. Dies betrifft auch das Anbieten, Inverkehrsbringen und den Besitz zu nachstehenden Zwecken (Artikel 8.2 des Patentgesetzes): beispielsweise Feilhalten, Vorführen, Vermitteln, Kopieren, Offerieren, Verkaufen, Illustrieren, Empfehlen usw., auch für Lieferanten/Partner im patentfreien Ausland. Auch die im Inland erfolgende Vermittlung von Rechtsgeschäften mit einem patentierten Erzeugnis, das im patentfreien Ausland hergestellt und verkauft wird, stellt eine Ausübung der Erfindung und daher eine dem Patentinhaber vorbehaltene Benutzungshandlung dar (Gerichtsurteil).

Rechtsbelehrung: Patentverletzungen werden von der Justizbehörde mit richterlichem Verbot, Schadenersatz, Busse und/oder Gefängnis geregelt. Dies gilt auch für jene, die sich weigern, vor Gericht Auskunft zu geben. Bei vorsätzlicher Patentverletzung kann der Verletzte, für die verantwortlichen Verletzter, bis 1 Jahr Gefängnis (Art. 81) und die Zerstörung der Erzeugnisse (Art. 69 des Patentgesetzes) einfordern. Unwissenheit schützt weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer vor Strafe. Der Patentschutz gilt ab der Poststempelzeit, vom Anmeldetag!

Patentverletzungen: Hinweise auf Patentverletzungen belohne ich diskret. Zum Beispiel: Ein Interessent aus dem patentfreien Ausland wird durch einen CH-Anbieter an einen Lieferanten im patentfreien Ausland vermittelt, dies durch Anbieten oder den Gebrauch der Erfindung, im Sinne von Feilhalten, Vorführen, Vermitteln, Kopieren, Offerieren, Verkaufen, Illustrieren, Empfehlen usw.

Fazit: Alles Gute ist einfacher Art! (Albert Einstein)